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Betriebliche Altersversorgung Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) liegt vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zusagt. Die betriebliche Altersversorgung gehört zur zweiten Schicht der Altersvorsorge und wird in § 1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) definiert. Durchführungswege der bAV Direktzusage: Arbeitgeber bildet Rückstellungen; frei in der Art der Geldanlage, beitragspflichtig im Pensionssicherungsverein Unterstützungskasse: Rückgedeckt oder „reservepolsterfinanziert“; gewährt formal keinen Rechtsanspruch, beitragspflichtig im Pensionssicherungsverein Pensionskasse (PK): Selbständiges Versicherungsunternehmen; Einzahlungen sind steuerlich limitiert Direktversicherung (DV): Produkt einer Lebensversicherungsgesellschaft; seit 2005: viele Analogien zur Pensionskasse (insbesondere steuerlich) Pensionsfonds (PF): neuer Durchführungsweg, hohe Aktienquote zulässig, beitragspflichtig im Pensionssicherungsverein Für die Auswahl des Durchführungsweges sind neben der gewünschten Höhe der zugesagten Leistung arbeitgeberseits auch steuer- und bilanzrechtliche sowie unternehmenspolitische Gründe entscheidend. Zusage Zusagearten Beitragszusage mit Mindestleistung: Eingeführt für den Pensionsfonds. Heute erweitert. Arbeitgeber haftet für die eingezahlten Beiträge abzüglich der planmäßigen Beiträge für biometrische Risiken (Alter, Invalidität, Tod). Ein Vorteil dieser Zusageform besteht darin, dass den Arbeitgeber in der Rentenphase des Arbeitnehmers keine Anpassungsprüfpflicht trifft (§ 16 Absatz 3 BetrAVG). Eine reine Beitragszusage, also das Versprechen des Arbeitgebers, einen bestimmten Beitrag in eine Altersvorsorge einzuzahlen und dem Arbeitnehmer das Kapitalanlagerisiko zu überlassen, ist nicht möglich. Der Arbeitgeber haftet immer für die abgegebene Zusage. Sie möchten mehr erfahren, über unsere Vorgehensweise, Stornobehandlung und unsere Konditionen? Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns einfach an. Outbound Terminierung von Geschäfts- und Industriekunden aus den Bereichen - Outbound Terminierung im Bereich betriebliche Altersvorsorge und weitere bereiche auf Anfrage Unser Service für Sie: Rufen sie uns einfach an! Telefon 040 - 280028 - 55 Mo. - Fr.: 09:00 - 16:00 Uhr
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